Allgemeine GeschÀftsbedingungen

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, fĂŒr die vertraglichen Beziehungen zwischen dem MVZ und dem Patienten.
  2. Sollte der Behandlungsvertrag mit einer anderen Person als dem Patienten abgeschlossen werden, gelten die Regelungen fĂŒr diese in gleicher Weise.

2. RechtsverhÀltnis

Die Rechtsbeziehungen zwischen dem MVZ und dem Patienten sind privatrechtlicher Natur. Bei der Behandlung gesetzlich krankenversicherter Patienten finden darĂŒber hinaus auch die Vorschriften der vertragszahnĂ€rztlichen Versorgung Anwendung.

3. ZahnÀrztliche Dokumentation und Datenschutz

  1. Die zahnÀrztliche Dokumentation, insbesondere Patientenkarteien, Untersuchungsbefunde, Röntgenaufnahmen und andere Aufzeichnungen, sind Eigentum des MVZ.
  2. Der Patient oder ein von ihm BevollmĂ€chtigter hat Anspruch auf Einsicht in die zahnĂ€rztliche Dokumentation und Anspruch auf Auskunft. Ein Anspruch auf Herausgabe der Originalunterlagen besteht nicht. Auf Verlangen können Kopien der schriftlichen Dokumentation gegen Kostenerstattung ĂŒberlassen werden.
  3. Abweichend von Abs. 2 ist die vorĂŒbergehende Überlassung von Originalunterlagen, insbesondere von Röntgenaufnahmen, an einen vom Patienten bevollmĂ€chtigten Rechtsanwalt möglich, soweit nicht ĂŒberwiegende Interessen des Zahnarztes entgegenstehen. Vor der Versendung sind die hierdurch entstehenden Auslagen zu erstatten und der Erhalt der Aufzeichnungen ist zu quittieren. Die Überlassung kann bis zum Ausgleich der Auslagen verweigert werden.
  4. Die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung der Daten, einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen ĂŒber den Datenschutz, der Ă€rztlichen Schweigepflicht und des Sozialgeheimnisses.

4. Ausfallhonorar

  1. Die vereinbarten Behandlungstermine sind Fixtermine. Die Behandlungszeiten werden allein fĂŒr die PatientInnen freigehalten.
  2. Soweit der Termin durch den Patienten nicht wahrgenommen werden kann, hat dieser die Zahnarztpraxis mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ĂŒber die Verhinderung in Kenntnis zu setzen.
  3. Soweit der Patient dem nicht nachkommt, ist das MVZ berechtigt, ein Ausfallhonorar in Höhe von 75,00 € je angefangener, ausgefallener Behandlungsstunde als pauschalierten Schadenersatz in Rechnung zu stellen.
  4. Der Schadenersatzanspruch entfÀllt, wenn der Patient unverschuldet an der rechtzeitigen Absage oder Wahrnehmung des Termins gehindert war.
  5. Dem Patienten steht es darĂŒber hinaus frei nachzuweisen, dass dem Zahnarzt kein oder ein geringerer als der geltend gemachte pauschalierte Schaden entstanden ist.
  6. Das MVZ hat das Recht, nach der zweiten erfolglosen Mahnung des Ausfallhonorars auf Kosten des Patienten ein InkassobĂŒro mit der Beitreibung des ausstehenden Betrages zu beauftragen und zu diesem Zweck die zur Beitreibung der Forderung erforderlichen Daten zu ĂŒbermitteln.

5. Zahlungsregelungen

  1. Der Patient wird vor Behandlungsbeginn ĂŒber die zu erwartenden Gesamtkosten, bzw. Eigenanteile und Mehrkosten bei gesetzlich versicherten Patienten, informiert.
  2. Der Zahnarzt kann bei privat versicherten Patienten vor Behandlungsbeginn die Zahlung eines Vorschusses bis zu 100 % der zu erwartenden Auslagen (Material- und Laborkosten) verlangen.
  3. GrundsĂ€tzlich erfolgt die Rechnungsstellung ĂŒber BFS Health Finance GmbH, in diesem Fall gelten auch deren AGB.
  4. Erfolgt die Rechnungsstellung nicht ĂŒber BFS Health Finance GmbH, wird die Rechnung mit Zugang zur Zahlung fĂ€llig.
  5. Der Patient kommt nach einer Mahnung, spĂ€testens aber 30 Tage nach Rechnungszugang in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt wird der Rechnungsbetrag mit fĂŒnf Prozent ĂŒber dem Basiszinssatz, oder einem höheren, tatsĂ€chlich vom Zahnarzt bezahlten Zinssatz verzinst. FĂŒr jede Mahnung werden zusĂ€tzlich € 5,00 als BearbeitungsgebĂŒhr berechnet.

6. Abtretungsverbot

Die Abtretung von nicht rechtskrÀftig festgestellten oder bestrittenen Forderungen aus dem BehandlungsverhÀltnis ist ausgeschlossen, soweit der Zahnarzt dieser nicht vorher zustimmt.

7. HaftungsbeschrÀnkung

  1. FĂŒr SchĂ€den an eingebrachten Sachen, die in der Obhut des Patienten bleiben und an Fahrzeugen des Patienten, die auf dem GrundstĂŒck der Praxis abgestellt werden, haftet der Zahnarzt nur bei Vorsatz und grober FahrlĂ€ssigkeit. Gleiches gilt bei Verlust von Geld und Wertsachen.
  2. FĂŒr die Garderobe des Patienten, welche er in den PraxisrĂ€umen ablegt, wird keine Haftung ĂŒbernommen.

8. Verbraucherstreitbeilegung

Im Hinblick auf eine Verpflichtung aus §§ 36, 37 VSBG informieren wir unsere Patienten darĂŒber, dass unsere Praxis nicht zur Teilnahme an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet ist und auch an keinem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt.

Bei Streitigkeiten aus dem BehandlungsverhĂ€ltnis besteht die Möglichkeit, eine außergerichtliche KlĂ€rung vor der Gutachterkommission fĂŒr Fragen zahnĂ€rztlicher Haftung durchzufĂŒhren. Die Gutachterkommission ist bei der fĂŒr uns zustĂ€ndigen BezirkszahnĂ€rztekammer eingerichtet.

9. Schlussbestimmungen

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine LĂŒcke enthalten, so bleiben die ĂŒbrigen Bestimmungen hiervon unberĂŒhrt.

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